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AGB

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen einschließlich
Beratungsleistungen, Auskünfte, Lieferungen und ähnliches sowie für im Rahmen der
Auftragsdurchführung erbrachte Nebenleistungen und sonstige Nebenpflichten.
1.2 Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers einschließlich eventueller
Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen.
Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die
TH International GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Alle Angebote von TH International GmbH sind freibleibend, soweit nichts anderes vereinbart
wurde.
3. Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen
3.1 Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens von TH International
GmbH oder eines gesonderten Vertragsdokumentes durch beide Vertragsparteien oder durch
Ausführung der vom Auftraggeber angeforderten Arbeiten durch TH International GmbH
zustande. Sofern der Auftraggeber TH International GmbH ohne vorheriges Angebot der TH
International GmbH beauftragt (Angebot), ist TH International GmbH in ihrem alleinigen
Ermessen zur Annahme der Bestellung durch schriftliche Erklärung der Annahme (einschließlich
einer solchen auf elektronischem Wege) oder durch Erbringung der beauftragten Leistungen
berechtigt.
3.2 Die Vertragslaufzeit beginnt ab Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 3.1 und läuft
für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.
3.3 Soweit der Vertrag eine Verlängerung der Laufzeit vorsieht, verlängert sich die
Vertragslaufzeit jeweils um die im Vertrag vorgesehene Laufzeit, wenn er nicht sechs Wochen
vor Ablauf schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
4. Leistungsumfang
4.1 Für den Umfang der Leistungen ist nur eine von beiden Seiten abgegebene
übereinstimmende Erklärung maßgebend. Liegt eine solche nicht vor, so ist die schriftliche
Auftragsbestätigung von TH International GmbH maßgebend.
4.2 Die vereinbarten Leistungen werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt des
Vertragsschluss geltenden Vorschriften durchgeführt.

5. Leistungsfristen/-termine
5.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des
Arbeitsumfanges aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn
sie von TH International GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
5.2 Soweit Fristen verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst zu laufen, wenn der
Auftraggeber TH International GmbH alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat und der
Vertrag unterschrieben wurde. Dies gilt analog auch für vereinbarte Termine, die sich um den
Zeitraum einer von TH International GmbH nicht zu vertretenden Verzögerung auch ohne
ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers verlängern.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
6.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits,
seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und für die TH International GmbH kostenlos
erbracht werden.
6.2 Für die Durchführung der Leistungen notwendige Konstruktionsunterlagen, Hilfsstoffe,
Hilfskräfte usw. sind kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen müssen die
Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers den jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Normen,
Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
6.3 Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge
verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer
Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern. TH International GmbH
ist auch bei Vereinbarung eines Fest- und Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand
zusätzlich abzurechnen.
7. Leistungsabrechnung
7.1 Ist bei der Erteilung des Auftrages der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die
Abrechnung nach Aufwand. Ist kein Entgelt schriftlich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise von TH International GmbH.
7.2 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt sofern nichts anderes vereinbart wurde nach
Leistungsfortschritt.
7.3 Erstreckt sich der Auftragswert oder der vereinbarte Festpreis mehr als 2.500 Euro, so kann
die TH International GmbH Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangen.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Alle Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug mit Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
Skonti werden nicht gewährt.
8.2 Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto
von TH International Consulting & Support, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.
8.3 Im Falle des Verzugs ist TH International GmbH berechtigt, einen Zinssatz in Höhe von 8 %
über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gleichzeitig wird die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten.

8.4 Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Verzug, so kann die TH International GmbH vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen und die weitere Ausführung der vertraglichen Leistungen verweigern.
8.5 Die Regelung in Ziffer 8.4 gilt ebenso bei Nichteinlösung von Schecks, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Auftraggeber oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse.
8.6 Beanstandungen der Rechnungen von TH International GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
8.7 TH International GmbH ist dazu berechtigt, einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen.
8.8 Gegen Forderungen von TH International GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
9. Vertraulichkeit
9.1 "Vertrauliche Informationen” im Sinne dieser Vereinbarung sind sämtliche Informationen, Dokumente, Bilder, Zeichnungen, Know-how, Daten, Muster und Projektunterlagen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung von der einen Partei („offenbarende Partei“) an die andere Partei („empfangende Partei“) ausgehändigt, übertragen oder in sonstiger Weise offenbart werden. Dies schließt auch die Kopien dieser Informationen in Papierform und elektronischer Form ein.
9.2 Sämtliche Vertrauliche Informationen, die in schriftlicher Form übermittelt werden, sind von der offenbarenden Partei vor der Weitergabe an die empfangende Partei mit einem Hinweis auf die Vertraulichkeit zu versehen, dies gilt auch für Vertrauliche Informationen, die per E-Mail versandt werden. Bei Vertraulichen Informationen, die mündlich weitergegeben werden, ist eine entsprechende vorherige Information zu geben.
9.3 Sämtliche Vertraulichen Informationen, die gemäß dieser Vereinbarung von der offenbarenden Partei an die empfangende Partei übermittelt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden,
I. dürfen von der empfangenden Partei nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertragszwecks genutzt werden, soweit keine abweichende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit der offenbarenden Partei besteht,
II. dürfen nicht von der empfangenden Partei vervielfältigt, verteilt, veröffentlicht oder in sonstiger Form eitergegeben werden, soweit dies nicht zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.
III. müssen von der empfangenden Partei in gleicher Weise vertraulich behandelt werden, wie diese auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandelt, allerdings keinesfalls weniger sorgfältig, als unter Beachtung der objektiv notwendigen Sorgfalt.

9.4 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind nicht, die Informationen von
denen die empfangende Partei nachweisen kann, dass die Informationen im Zeitpunkt der
Veröffentlichung bereits allgemein bekannt waren oder der Allgemeinheit ohne eine Verletzung
dieser Vereinbarung bekannt werden, oder die empfangende Partei die Informationen von einem
Dritten erhalten hat, der diese berechtigter Weise an diese geben durfte, oder sich die
Informationen bereits vor Übermittlung durch die offenbarende Partei im Besitz der
empfangenden Partei befunden haben, oder die empfangende Partei die Informationen
unabhängig von der Übermittlung durch die offenbarende Partei selbständig entwickelt hat.
9.5 Vertrauliche Informationen bleiben im Eigentum der jeweils offenbarenden Partei. Die
empfangende Partei erteilt hiermit ihre Zustimmung dazu, jederzeit auf Aufforderung der
offenbarenden Partei spätestens jedoch und ohne gesonderte Aufforderung durch diese nach
Kündigung oder Ablauf dieses Vertrages unverzüglich, (i) sämtliche Vertraulichen Informationen,
einschließlich sämtlicher Kopien hiervon, an die offenbarende Partei zurückzugeben, bzw. auf
Aufforderung dieser (ii) eine Vernichtung der Vertraulichen Informationen, einschließlich
sämtlicher Kopien hiervon, vorzunehmen, und der offenbarenden Partei gegenüber schriftlich
die Tatsache dieser Vernichtung zu bestätigen. Hiervon ausgenommen sind die ausschließlich
zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unter diesem Vertrag für den Auftraggeber
erstellten Berichte und Bescheinigungen, die beim Auftraggeber verbleiben. TH International
GmbH ist bezüglich dieser und der vertraulichen Informationen die die Grundlage für die
Anfertigung von diesen Berichten.
10. Urheberrechte
10.1 Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von TH International GmbH erstellten
Betrichte, Darstellungen usw. verbleiben bei TH International Consulting & Support.
11. Haftung von TH International GmbH
11.1 Die Haftung von TH International GmbH für Schäden und Aufwendungen die von uns
verursacht wurden ist unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere bei Verletzung von Pflichten
aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Verträge mit
einer festen Gesamtvergütung handelt auf die Vergütung des Gesamtauftrages.
11.2 Diese vorgenannte Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11.1 findet keine Anwendung,
soweit ein Schaden auf Arglist, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten TH International
GmbH beruht, sowie für solche Schäden, die auf der Verletzung von Verpflichtungen beruhen,
für deren Erfüllung von TH International GmbH eine Garantie übernommen hat oder für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden gehaftet
wird.
11.3 Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet TH International GmbH auch bei leichter
Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten in diesem Sinne sind wesentliche Vertragspflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist im Falle
der Verletzung einer Kardinalpflicht der Höhe nach auf den Schaden beschränkt, der im
Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und
vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 11.2
genannten Fälle gegeben ist.

11.4 TH International GmbH haftet nicht für Arbeitskräfte, die der Auftraggeber anlässlich der
gemäß diesem Vertrag von TH International GmbH zu erbringenden Leistungen zur
Unterstützung bereitstellt, es sei denn, die bereitgestellten Arbeitskräfte sind als
Erfüllungsgehilfen von TH International GmbH anzusehen. Soweit die TH International GmbH
nicht nach dem vorhergehenden Satz für bereitgestellte Arbeitskräfte haftet, hat der
Auftraggeber den TH International GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
11.5 Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen
Vorschriften.
11.6 Mit den vorstehenden Regelungen in Ziffer 11 ist keine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Auftraggebers verbunden.
12. Teilunwirksamkeit, Schriftform, Gerichtsstand
12.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen.
12.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; das
gilt auch für Änderungen und Ergänzungen dieser Schriftformregelung selbst.
12.3 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden
die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht
möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung vereinbaren.
12.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bonn. Dieser
Vertrag unterliegt dem materiellen deutschen Recht.

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